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ARBEIT & BUSINESS · GEWERBE STAND: 2026-09-17

Gewerbe in Frankfurt: Anmelden, ummelden, abmelden — oder überhaupt kein Gewerbe?

Vier Fälle, ein Amt — und eine Abgrenzung, die Geld und Papierkram spart. Diese Seite strukturiert den Frankfurter Gewerbe-Prozess: Wege, Unterlagen, Fristen-Fallen. Sie trifft keine rechtliche Einordnung Ihrer Tätigkeit und keine Steuerberatung.

AUF EINEN BLICK
Anmelden. Ummelden. Abmelden. Oder kein Gewerbe.
ANMELDEN — neue gewerbliche Tätigkeit: Formular GewA 1, online (eID/ELSTER), Termin in der Kleyerstraße 86 oder per E-Mail.
UMMELDEN — Änderungen am bestehenden Gewerbe: Formular GewA 2.
ABMELDEN — Aufgabe des Gewerbes: Formular GewA 3.
ODER KEIN GEWERBE — freie Berufe (§ 18 EStG-Katalog) brauchen keine Gewerbeanmeldung: Anmeldung beim Finanzamt. Verbindlich entscheidet das Finanzamt.
ROUTER · DETERMINISTISCH

Welcher Fall ist Ihrer?

Zwei Fragen, feste Prozesswege. Der Router ordnet Ihre Tätigkeit nicht rechtlich ein — er zeigt, welcher Weg für welchen Fall vorgesehen ist. Es ist nichts vorausgewählt.

Was möchten Sie tun?
AUSGABE
Beantworten Sie die Fragen oben — der passende Prozessweg erscheint hier. Es wird keine Ihrer Angaben gespeichert oder ausgewertet.
DIE DREI ZUGÄNGE

Online, Termin oder E-Mail — was für wen passt.

Alle drei Wege sind aktuell möglich. Zuständig ist das Gewerberegister des Ordnungsamtes, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main.

WEG VORAUSSETZUNG / ABLAUF BESONDERHEIT
Online Verwaltungsportal Hessen (verwaltungsportal.hessen.de) — Identifikation mit Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) oder ELSTER-Zertifikat; AusweisApp mit Mobilfunk-PIN. Bearbeitung oft innerhalb weniger Tage; Gewerbeschein als PDF.
Termin / vor Ort Gewerberegister, Kleyerstraße 86 — persönliche Vorsprache nur mit Termin (Online-Terminvergabe oder per E-Mail). Kontakt: 069 212-32999 · gewerberegister.amt32@stadt-frankfurt.de
E-Mail / Post Ausgefüllte und unterschriebene Vordrucke zusammen mit dem Zahlungsbeleg möglichst per E-Mail (alternativ per Post) einreichen. Formulare: bundeseinheitlich GewA 1 (Anmeldung), GewA 2 (Ummeldung), GewA 3 (Abmeldung).
GEBÜHR — WARUM HIER KEINE ZAHL STEHT
FrankfurtFinder nennt bewusst keinen Betrag.
Die Stadt Frankfurt veröffentlicht auf ihrer offiziellen Seite zur Gewerbeanmeldung derzeit keinen festen Gebührenbetrag — die Gebühr ergibt sich aus der kommunalen Gebührensatzung. Im Netz kursieren widersprüchliche Drittanbieter-Angaben (Richtwerte zwischen 25 und 36 Euro).
Solange kein Betrag aus einer offiziellen Frankfurter Quelle eindeutig verifizierbar ist, veröffentlicht FrankfurtFinder keinen. Den verbindlichen Betrag erfahren Sie beim Gewerberegister (069 212-32999) — und den Zahlungsbeleg reichen Sie mit dem Formular ein.
UNTERLAGEN
· Gültiger Personalausweis oder Reisepass — bei einem Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
· Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit
· Juristische Personen: aktueller Registerauszug
· Erlaubnispflichtig oder Handwerk? Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. erlaubnispflichtige Gaststätten, zulassungspflichtiges Handwerk) bestehen zusätzliche Prüfpflichten vor dem Start — klären Sie das vor der Anmeldung über IHK Frankfurt oder Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.
FREIBERUFLER-ABGRENZUNG

Nicht jede Selbstständigkeit ist ein Gewerbe.

· Strukturell: Für freie Berufe (§ 18 EStG — Katalogberufe wie ärztliche, rechtsberatende, steuerberatende, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder wissenschaftliche Tätigkeiten) ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt beim Finanzamt — formlos innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme oder über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (Mein ELSTER).
· Wer entscheidet? Die Einordnung, ob eine konkrete Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, trifft das Finanzamt — nicht diese Seite.
· Deshalb: FrankfurtFinder nennt keine abschließende Berufsliste und klassifiziert keinen Einzelfall. Bei Unsicherheit führt der Weg zum Finanzamt oder in die offizielle Gründungsberatung (IHK Frankfurt — kostenlos für gewerbliche Vorhaben).
· Keine Steuerberatung — Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kleinunternehmerregelung sind bewusst kein Inhalt dieser Seite.
STANDORTWECHSEL · SEIT 01.11.2025
· Gewerbe in eine andere Stadt/Gemeinde verlegen: Seit dem 1. November 2025 genügt die Gewerbeanmeldung am neuen Standort — eine gesonderte Abmeldung bei der bisherigen Behörde entfällt (automatische Datenübermittlung zwischen den Ämtern).
· Innerhalb Frankfurts umziehen: Änderungen am Standort sind eine Ummeldung (GewA 2) beim Frankfurter Gewerberegister.
WAS STRUKTURELL DANACH KOMMT
· Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung folgt strukturell der Schritt zum Finanzamt (Steuernummer) — die Inhalte klären Sie dort. Für freie Berufe ist das Finanzamt von Anfang an die zuständige Stelle.
· IHK-Mitgliedschaft: Für Gewerbetreibende entsteht die Mitgliedschaft in der IHK Frankfurt kraft Gesetzes.
· Abgrenzung: Die Gewerbeanmeldung ist nicht die Wohnsitz-Anmeldung — wer nach Frankfurt zieht, meldet sich beim Bürgeramt (Anmeldung Frankfurt →). Beides kann zusammenfallen, sind aber getrennte Prozesse.
WARNUNG · FAKE-RECHNUNGEN NACH DER ANMELDUNG
Die Anmeldung selbst löst keine Betrugsrechnungen aus — aber Betrüger nutzen öffentlich abrufbare Registerdaten, um kurz nach Gewerbeanmeldungen und Handelsregister-Einträgen amtlich wirkende Rechnungen zu verschicken (Warnungen der IHKs, Handwerkskammern, Notarkammern und des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität). Der Bundesgerichtshof bestätigte am 30.07.2026 (4 StR 391/25) Verurteilungen wegen bandenmäßigen Betrugs — in 229 Fällen gingen über 2,7 Millionen Euro ein.
· Typische Merkmale: sehr kurze Zahlungsfrist (z. B. 3 Werktage), ausländische IBAN, Beträge meist 300–1.200 Euro, vage „Leistungen" (Datenbank-/Registereinträge).
· Verhalten: Nicht zahlen, keine Daten übermitteln, das Schreiben aufbewahren — im Zweifel mit der offiziellen Stelle abgleichen (nur über Kontaktdaten aus früherer Korrespondenz, nicht aus dem Schreiben selbst).
WICHTIGE GRENZEN
Keine rechtliche Einordnung. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet das Finanzamt.
Keine Steuerberatung. Keine Aussagen zu Steuerarten, Freibeträgen oder der Kleinunternehmerregelung.
Keine Gebührenzahl ohne offizielle Quelle. Solange die Stadt keinen Betrag veröffentlicht, nennt FrankfurtFinder keinen.
EVIDENZ · GEPRÜFT 2026-09-17
TIER A/Bfrankfurt.de — Gewerbeanmeldung/-ummeldung/-abmeldung · Verwaltungsportal Hessen · § 18 EStG · IHK Frankfurt am Main · Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main · IHK/HWK/Notarkammer-Warnungen zu Fake-Rechnungen (BGH 4 StR 391/25, 30.07.2026)