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BEHÖRDEN · FAHRERLAUBNIS STAND: 2026-09-26

Führerschein-Pflichtumtausch Frankfurt: Welche Frist gilt für Ihren Führerschein?

Muss Ihr Führerschein umgetauscht werden — und bis wann? Die Antwort hängt davon ab, welches Dokument Sie besitzen: Bei Papierführerscheinen zählt das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr (Feld 4a). Ein einziger Blick auf eine generische Fristentabelle führt in die Irre — deshalb beginnt diese Seite mit dem Entscheidungswerkzeug.

AUF EINEN BLICK
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine werden gestaffelt umgetauscht — bis spätestens 19. Januar 2033.
· Papierführerschein (ausgestellt bis 31.12.1998): Frist nach Geburtsjahr — für fast alle längst abgelaufen.
· Kartenführerschein (1999 bis 18.01.2013): Frist nach Ausstellungsjahr (Feld 4a) — die Frist für 1999–2001 ist seit dem 19.01.2026 abgelaufen, für 2002–2004 läuft sie bis zum 19.01.2027.
· Ausgestellt ab 19.01.2013: keine Umtauschfrist — das Dokument trägt selbst ein Ablaufdatum (15 Jahre).
· Wichtig: Es verfällt nur das Dokument, nie die Fahrerlaubnis. Der Frankfurter Weg (Termin, Unterlagen, Führerscheinstelle) folgt erst, nachdem Ihre Frist feststeht.
Hinweis zur Transparenz: Eine Frankfurter Übersichtsseite enthält noch den veralteten Satz „Eine Umtauschpflicht gibt es derzeit nicht" — maßgeblich sind § 24a FeV und die Frankfurter Pflichtumtausch-Seite (Erklärung unten).
ROUTER · DETERMINISTISCH

Welche Umtauschfrist gilt für meinen Führerschein?

Zwei Fragen, die offiziellen Regeln 1:1. Der Router trifft keine Einzelfall-Entscheidung — er spiegelt § 24a FeV und die Frankfurter Stufentabellen. Es ist nichts vorausgewählt.

Welches Dokument besitzen Sie?
AUSGABE
Beantworten Sie die Fragen oben — Ihre Regel, Ihre Frist und der Frankfurter Weg erscheinen hier. Es wird keine Ihrer Angaben gespeichert oder ausgewertet.
DIE VOLLSTÄNDIGEN FRISTENTABELLEN

Zwei Dokumente, zwei Regeln — nicht vermischen.

PAPIERFÜHRERSCHEINE · AUSGESTELLT BIS 31.12.1998 · FRIST NACH GEBURTSJAHR
Vor 1953 geboren19.01.2033SPÄTERE FRIST
1953–195819.07.2022
Frist verlängert: ursprünglich 19.01.2022 — geändert durch die 15. FeV-Änderungsverordnung (BGBl. I S. 498).
ABGELAUFEN
1959–196419.01.2023ABGELAUFEN
1965–197019.01.2024ABGELAUFEN
1971 und später19.01.2025ABGELAUFEN
KARTENFÜHRERSCHEINE · 01.01.1999 BIS 18.01.2013 · FRIST NACH AUSSTELLUNGSJAHR (FELD 4a)
1999–200119.01.2026ABGELAUFEN
2002–200419.01.2027NÄCHSTE FRIST — LÄUFT
2005–200719.01.2028SPÄTERE FRIST
200819.01.2029SPÄTERE FRIST
200919.01.2030SPÄTERE FRIST
201019.01.2031SPÄTERE FRIST
201119.01.2032SPÄTERE FRIST
2012–18.01.201319.01.2033SPÄTERE FRIST
MEINE FRIST IST SCHON VORBEI — WAS JETZT?
· Es verfällt nur das Dokument. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet bestehen — ein abgelaufenes Dokument ist kein „Fahren ohne Fahrerlaubnis" (keine Straftat).
· Mögliche Folge bei einer Kontrolle: ein Verwarnungsgeld von 10 € (Ordnungswidrigkeit, Bußgeldkatalog 2021).
· Der Umtausch bleibt jederzeit möglich — er sollte zügig nachgeholt werden. Wer den Antrag gestellt hat, erhält einen amtlichen Stempel im alten Führerschein; damit droht bei einer Kontrolle kein Bußgeld.
· Im Ausland kann das abgelaufene Dokument Probleme machen (z. B. bei der Autovermietung).
· Lkw-/Busklassen: Dort gelten eigene Regeln — für diesen Fall gilt die Führerscheinstelle, nicht diese Seite.
SO FUNKTIONIERT DER UMTAUSCH IN FRANKFURT

Fünf Schritte — vom Dokument bis zur Post.

01Frist bestimmen. Über den Router oben — Geburtsjahr (Papier) oder Ausstellungsjahr Feld 4a (Karte).
02Unterlagen vorbereiten. Die Checkliste unten — inklusive der Karteikartenabschrift, falls nötig.
03Termin buchen. Persönliche Vorsprache nur mit Online-Termin — Buchung über die städtische Terminverwaltung (tevis.ekom21.de/fra, Kategorie Fahrerlaubnisse). Ohne Termin keine Vorsprache.
04Am Römerhof. Führerscheinstelle, Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main · Tel. 069 212-42334 · fuehrerscheinstelle@stadt-frankfurt.de
05Neues Dokument. Der neue EU-Kartenführerschein wird per Post zugestellt; der alte wird bei der Antragstellung amtlich entwertet.
UNTERLAGEN-CHECKLISTE
· Personalausweis oder Reisepass — wer nur einen Reisepass vorlegt, zahlt für die Meldeabfrage zusätzlich 10 €; Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
· Der bisherige Führerschein
· Ggf. Karteikartenabschrift — nur bei Papierführerscheinen, die nicht in Frankfurt ausgestellt wurden (Details unten)
· 1 biometrisches Passbild (35 × 45 mm)
KARTEIKARTENABSCHRIFT

Brauche ich eine Karteikartenabschrift?

JA — bei einem Papierführerschein, der NICHT von der Führerscheinstelle Frankfurt ausgestellt wurde.
Beantragen Sie die Abschrift bei der Behörde, die den Papierführerschein ursprünglich ausgestellt hat — formlos, in der Regel kostenfrei (§ 25 Abs. 4 FeV). Sie wird direkt an die Führerscheinstelle Frankfurt geschickt.
NEIN — bei einem Kartenführerschein.
Kartenführerschein-Daten liegen seit 1999 zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt — die Führerscheinstelle fragt sie direkt ab.
NEIN — bei einem Papierführerschein, der in Frankfurt ausgestellt wurde.
Dann liegen die Daten bei der Führerscheinstelle selbst.
KOSTEN · NUR VERIFIZIERTE FRANKFURTER BETRÄGE
· Verwaltungsgebühr Umtausch: 32,80 € (frankfurt.de)
· Umtausch Kartenführerschein → Kartenführerschein: 45,60 € (frankfurt.de — eigener Tarif)
· Meldeabfrage: + 10 € — nur wenn ausschließlich ein Reisepass vorgelegt wird
· Biometrisches Passbild: extern (z. B. Fotodienst) — kein Frankfurter Behördenbetrag
· Karteikartenabschrift: in der Regel kostenfrei bei der ausstellenden Behörde
· Disziplin: FrankfurtFinder nennt nur diese Beträge mit ihrer Frankfurter Zuordnung. Bearbeitungszeiten werden nicht genannt, weil die Stadt dafür keinen verbindlichen Wert veröffentlicht — verbindlich ist die offizielle Seite.
SONDERFÄLLE — KURZ GEFASST
· Ab 19.01.2013 ausgestellt: keine Umtauschfrist — das Dokument trägt ein Ablaufdatum (15 Jahre); danach wird es neu ausgestellt. Kein Handlungsbedarf vor Ablauf.
· Papierführerschein auswärts ausgestellt: Karteikartenabschrift nötig (siehe oben) — der Rest des Wegs ist identisch.
· Ausländischer Führerschein: Die Umschreibung ist ein eigener Prozess mit eigenen Voraussetzungen — diese Seite behandelt sie bewusst nicht; zuständig ist die Führerscheinstelle (069 212-42334).
· Lkw-/Busklassen (C/D): eigene Dokumentregeln — direkt bei der Führerscheinstelle klären.
HÄUFIGE VERWECHSLUNGEN
· Führerschein ≠ Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist das Dokument — die Fahrerlaubnis ist das Recht. Es verfällt nur das Dokument.
· „Mein Dokument läuft ab" ≠ „Ich verliere meine Fahrerlaubnis". Auch beim 15-Jahres-Ablauf (neue Karten) bleibt die Fahrerlaubnis bestehen.
· Geburtsjahr ≠ Ausstellungsjahr. Papier: Geburtsjahr. Karte: Ausstellungsjahr in Feld 4a — nicht das Jahr, in dem Sie die Fahrerlaubnis erworben haben.
· 18.01. vs 19.01. Karten ausgestellt bis einschließlich 18.01.2013 fallen unter den Pflichtumtausch; ab 19.01.2013 gilt das 15-Jahres-System.
· 2033 ist der Horizont — nicht die Frist für alle. Viele Fristen liegen früher (die nächste läuft am 19.01.2027 ab).
· Der Frankfurter Widerspruch. Eine Übersichtsseite der Führerscheinstelle enthält noch den veralteten Satz „Eine Umtauschpflicht gibt es derzeit nicht". Maßgeblich sind § 24a FeV (seit 2013) und die Frankfurter Pflichtumtausch-Seite mit dem Stufenplan — dieser Seite folgt FrankfurtFinder.
IHR OFFIZIELLER NÄCHSTER SCHRITT
Ihre Frist → oben im Router bestimmen
Frankfurter Weg → Termin buchen (tevis.ekom21.de/fra) · Führerscheinstelle Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt · 069 212-42334
Offiziell prüfen: frankfurt.de — Pflichtumtausch des Führerscheins ↗ · § 24a FeV ↗
WICHTIGE GRENZEN
Keine Einzelfall-Entscheidung. Der Router spiegelt die offiziellen Tabellen — bei Unklarheiten (z. B. Feld 4a) gilt die Führerscheinstelle.
Keine Bußgeld-Prognose. Ob im Einzelfall ein Verwarnungsgeld fällig wird, entscheidet die Kontrolle, nicht diese Seite.
Keine Umschreibungs-Beratung für ausländische Führerscheine — das ist ein eigener Prozess.
EVIDENZ · GEPRÜFT 2026-09-26
TIER A/Bfrankfurt.de — Pflichtumtausch · § 24a FeV · Bundesportal — Umtausch in EU-Kartenführerschein · polizei.nrw — Führerscheinumtausch 2026 · Bußgeldkatalog 2021 (Verwarnungsgeld 10 €) · § 25 Abs. 4 FeV (Karteikartenabschrift)
Alle Fristen mit offizieller Quelle und Prüfdatum. FrankfurtFinder löst den offiziellen Frankfurter Seiten-Widerspruch nicht eigenmächtig auf — er wird transparent benannt; maßgeblich sind § 24a FeV und die Pflichtumtausch-Seite der Stadt.