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MOBILITÄT · ENTSCHEIDUNG

Brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis in Frankfurt — und welche Regeln gelten für Ihre Situation?

Eine strukturelle Entscheidung, keine Formsache: Der Ausweis kostet 120 € im Jahr, garantiert keinen Stellplatz und lohnt nicht in jedem Wohngebiet. Diese Seite ordnet Voraussetzungen, Kosten und Sonderfälle — Stand 2026, Quellen unten.

AUF EINEN BLICK
Die kurze Antwort: Wer in einem Bewohnerparkgebiet wohnt und dort regelmäßig parkt, braucht den Ausweis — er kostet 120 €/Jahr, wird online beantragt und berechtigt zum gebührenfreien Parken in der zugewiesenen Zone. Mehr nicht: einen freien Stellplatz garantiert er nicht.
Antrag: städtisches Portal · Straßenverkehrsamt Frankfurt · Gebührenordnung Stand seit 2024
IHRE SITUATION

Sechs Situationen — vom Standardfall bis zum Sonderfall.

01 · STANDARDFALL
Eigenes Auto, in Frankfurt zugelassen, Hauptwohnsitz im Bewohnerparkgebiet.
Komplett online: Antrag über das städtische Portal, online bezahlen, Ausweis zu Hause ausdrucken.
02 · FAMILIENFAHRZEUG
Das Auto läuft auf eine andere Person (Familie).
Online möglich, aber mit Zusatzunterlagen: Nachweis der dauerhaften Nutzung wird beim Antrag hochgeladen und geprüft.
03 · FIRMENWAGEN
Dienstwagen mit dauerhafter privater Nutzung.
Ebenfalls online mit Zusatzunterlagen: Bestätigung des Arbeitgebers als Scan einreichen; Bescheid folgt nach Prüfung.
04 · CARSHARING
Kein eigenes Auto — Carsharing-Fahrzeuge.
Grundsätzlich möglich, aber vorab die Hotline kontaktieren: Ein Nutzungsnachweis des Carsharing-Anbieters ist erforderlich.
05 · UMZUG
Umzug in einen anderen Bewohnerparkbereich.
Umschreibung nötig: PDF-Formular per E-Mail einreichen. Änderungsgebühr 12 €.
06 · KENNZEICHENWECHSEL
Neues Fahrzeug, neues Kennzeichen.
Eigener Online-Vorgang für den Kennzeichenwechsel. Änderungsgebühr 12 €.
VORAUSSETZUNGEN

Was Sie brauchen — und was der Ausweis kann.

Voraussetzungen
· Amtlicher Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet
· Eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug
· Ein Ausweis pro Person (nicht pro Fahrzeug)
· Rechtsgrundlage: § 46 StVO
Was der Ausweis erlaubt
· Gebührenfreies Parken im zugewiesenen Bewohnerparkbereich
· Gültigkeit: 1 Jahr (auch halbjährlich/2 Jahre buchbar)
· Kein garantierter Stellplatz — nur die Befreiung von der Parkgebühr
Wo die Regeln gelten — und wo nicht: Die Parkraumbewirtschaftung wird in Frankfurt schrittweise ausgeweitet (Zwei-Stufen-Plan mit rund 20 weiteren Zonen). Ob Ihre Straße in einem Bewohnerparkgebiet liegt, prüfen Sie auf der städtischen Seite zu Ihrem Bereich — diese Seite nennt bewusst keine vollständige Zonenliste, weil sich die Gebietskulisse ändert. Außerhalb ausgewiesener Bereiche hat der Ausweis keine Wirkung.
KOSTEN & GÜLTIGKEIT

Gebühren Stand seit 2024.

VARIANTE
GEBÜHR
HINWEIS
1 Jahr
120 €
Standard
Halbjahr
60 €
—
2 Jahre
240 €
—
Änderung (Fahrzeug, Umzug, Ersatz)
12 €
pro Vorgang

Wichtige strukturelle Einschränkung: Es gibt keinen automatischen Erinnerungsdienst zum Ablauf — ein entsprechender Antrag wurde 2024 im Ausschuss für Mobilität abgelehnt. Verlängerung ist Ihre eigene Verantwortung.

ZUSTÄNDIGE STELLE
Straßenverkehrsamt Frankfurt — Bewohnerparken
Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt · Hotline 069 212 43727 · bewohnerparken@stadt-frankfurt.de
Antragsportal: mainziel.de — Bewohnerparken (städtisches Portal)
FAQ

Kurze Antworten.

Muss ich den Ausweis beantragen, wenn ich im Bewohnerparkgebiet wohne?
Nur wenn Sie dort regelmäßig mit dem Auto parken. Ohne Ausweis zahlen Sie in bewirtschafteten Bereichen die regulären Parkgebühren (z. B. 24-Stunden-Ticket 12 € in bewirtschafteten Zonen).
Was passiert, wenn ich nicht im Bewohnerparkgebiet wohne?
Dann ist kein Ausweis möglich — die Berechtigung knüpft an den Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkbereich.
Deckt der Ausweis auch andere Stadtteile ab?
Nein. Der Ausweis gilt nur im zugewiesenen Bewohnerparkbereich. In anderen Bereichen gelten die dortigen Parkregeln unverändert.
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