Frankfurt hat den E-Scooter-Verleih zum 1. Juli 2026 neu geordnet: weniger Anbieter, strengere Abstellregeln, Geofencing in Parkverbotszonen. Diese Seite fasst den Stand der Regeln zusammen — mit Quellen und Prüfdatum, denn die Details ändern sich.
Grundlage ist § 16 des Hessischen Straßengesetzes: Wer E-Scooter im öffentlichen Raum entgeltlich bereitstellt, braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Seit dem 1. Juli 2026 vergibt die Stadt diese Erlaubnis über ein transparentes Auswahlverfahren nach Qualitätskriterien (Verkehrssicherheit, Abstellverhalten, Beschwerdemanagement, Datenverwaltung) — für zwei Jahre.