1 · Einkommen
Geringes Einkommen nach den Grenzen des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (§ 5 HWoFG, Anpassung zum 01.01.2026). Beispiele 2026: 1 Person 20.146 €, 2 Erwachsene 30.565 €, 1 Erwachsener + 1 Kind 31.489 €, 2 Erwachsene + 1 Kind 38.437 €, 2 Erwachsene + 2 Kinder 46.309 € pro Jahr. Orientierungshilfe der Stadt: Singles bis ca. 30.000 € brutto, Dreipersonen-Haushalte bis ca. 61.800 € brutto — entscheidend ist die individuelle Einkommensberechnung mit Abzügen.
2 · Wohnsitz in Frankfurt
In der Regel Hauptwohnsitz in Frankfurt seit mindestens einem Jahr (gemeldet und tatsächlich dort). Ausnahmen gelten u. a. für außerhalb untergebrachte Personen, langjährige Frankfurter (10 Jahre, Wegzug max. 2 Jahre), Senior:innen mit 30 Jahren Frankfurter Hauptwohnsitz sowie von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder im Frauenhaus.
3 · Aufenthalt
Rechtlich gesicherter Aufenthalt: EU-Bürgerschaft oder gültiger Aufenthaltstitel.
4 · Wohnbedarf
Nachvollziehbarer Grund für die Wohnungssuche — z. B. zu kleine Wohnung, fehlender eigener Wohnraum, drohender Wohnungsverlust oder gesundheitliche Gründe.