Frankfurt am Main ist der Mietstufe VI zugeordnet — der zweithöchsten von sieben Stufen nach der Wohngeldverordnung (Anlage zur WoGV). Die Stufe bestimmt den Höchstbetrag der anrechenbaren Miete (§ 12 WoGG). Die Eingruppierung nimmt die Wohngeldbehörde anhand der Meldeadresse automatisch vor.
Höchstbeträge Mietstufe VI (Bruttokaltmiete, Stand 2026): 1 Person 615 € (inkl. Klimakomponente 634,20 €) · 2 Personen 745 € (769,80 €) · 3 Personen 887 € (916,60 €) · 4 Personen 1.035 € (1.069,40 €) · je weitere Person +149 €.
PRÜFEN-HINWEIS: Einige Drittanbieter nennen Frankfurt fälschlich in Stufe VII (die für München gilt). Maßgeblich ist die WoGV-Anlage — die Behörde wendet sie automatisch an.