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WOHNEN · ZUSCHUSS STAND: 2026-09-17

Wohngeld in Frankfurt: Kommt es für Ihre Situation infrage — und welcher Weg führt zum Antrag?

FrankfurtFinder rechnet kein Wohngeld — dafür gibt es den offiziellen Rechner des Bundes. Diese Seite strukturiert die Orientierung: Mietstufe, Ausschlüsse, Fristen und der korrekte Antragsweg für Frankfurt.

AUF EINEN BLICK
Die kurze Antwort: Frankfurt liegt in Mietstufe VI. Ausgeschlossen sind u. a. Bürgergeld-/Grundsicherungs-Haushalte und BAföG-Studierende. Wohngeld gibt es nur ab dem Antragsmonat — jeder Monat Zögern kostet Geld. Erster Schritt: der offizielle Rechner auf bmwsb.bund.de, zweiter Schritt: der Antrag über service.hessen.de oder die Wohngeldstelle.
Alle Rechner Dritter sind unverbindlich — verbindlich prüft die Wohngeldbehörde.
DIE MIETSTUFE

Frankfurt = Mietstufe VI — und was das bedeutet.

Frankfurt am Main ist der Mietstufe VI zugeordnet — der zweithöchsten von sieben Stufen nach der Wohngeldverordnung (Anlage zur WoGV). Die Stufe bestimmt den Höchstbetrag der anrechenbaren Miete (§ 12 WoGG). Die Eingruppierung nimmt die Wohngeldbehörde anhand der Meldeadresse automatisch vor.

Höchstbeträge Mietstufe VI (Bruttokaltmiete, Stand 2026): 1 Person 615 € (inkl. Klimakomponente 634,20 €) · 2 Personen 745 € (769,80 €) · 3 Personen 887 € (916,60 €) · 4 Personen 1.035 € (1.069,40 €) · je weitere Person +149 €.

PRÜFEN-HINWEIS: Einige Drittanbieter nennen Frankfurt fälschlich in Stufe VII (die für München gilt). Maßgeblich ist die WoGV-Anlage — die Behörde wendet sie automatisch an.
DIE AUSSCHLÜSSE

Wer Wohngeld nicht bekommen kann.

1 · Transferleistungs-Haushalte
Wer Bürgergeld bzw. das seit Juli 2026 geltende Grundsicherungsgeld bezieht, ist ausgeschlossen (§ 20 Abs. 1 WoGG) — dort ist die Miete bereits berücksichtigt.
2 · BAföG-Studierende
Studierende mit BAföG-Anspruch sind ausgeschlossen (§ 20 Abs. 2 WoGG) — mit Härtefallausnahmen.
3 · Vermögensgrenze
2026: 60.000 € für die erste Person, 30.000 € je weitere Person im Haushalt.
4 · Einkommensgrenze
Das Gesamteinkommen des Haushalts muss unter der Höchsteinkommensgrenze liegen (§ 13 WoGG) — die Grenze hängt von Haushaltsgröße, Miete und Mietstufe ab. Genau das prüft der offizielle Rechner.
DIE ZWEI WEGE

Erst rechnen (offiziell), dann beantragen.

SCHRITT 1 · RECHNER DES BUNDES
bmwsb.bund.de — der offizielle Wohngeldrechner
· Erste unverbindliche Orientierung über Anspruch und Höhe
· Bundesweit, nicht Frankfurt-spezifisch — aber die richtige erste Instanz
· Alle kommerziellen „Frankfurt-Rechner" im Netz sind Drittprodukte ohne Verbindlichkeit
SCHRITT 2 · ANTRAG
service.hessen.de oder Wohngeldstelle
· Online über das hessische Serviceportal (Anmeldung mit BundID)
· Oder Papierantrag bei der Wohngeldstelle des Amts für Wohnungswesen (Adickesallee 67–69)
· Mietzuschuss (Mieter) und Lastenzuschuss (Eigentümer) sind getrennte Formulare
DIE ZEITREGELN

Was der Antragszeitpunkt entscheidet.

· Keine rückwirkende Zahlung: Wohngeld beginnt mit dem Antragsmonat.
· Meldepflicht: Einkommensänderungen über 15 % oder über 50 € monatlich innerhalb eines Monats melden (§ 22 WoGG).
· Bearbeitung: in Frankfurt meist ca. 4–8 Wochen; Bewilligung in der Regel für 12 Monate.
WICHTIGE GRENZEN
FrankfurtFinder rechnet nicht. Diese Seite nennt Regeln und Wege — die Berechnung gehört in den offiziellen Rechner, die Entscheidung zur Wohngeldbehörde. Kein Ergebnis auf dieser Seite stellt einen Anspruch fest.
2027-Reform angekündigt. Für 2027 sind eine Mietstufen-Reform und eine Klimakomponente geplant — diese Seite wird dann aktualisiert.
EVIDENZ · GEPRÜFT 2026-09-17
TIER AWohngeldgesetz — Anlage 1 (§ 12 WoGG, Höchstbeträge) · Wohngeldverordnung (WoGV-Anlage, Mietstufe Frankfurt = VI) · frankfurt.de — Wohngeld-Antrag · service.hessen.de · bmwsb.bund.de (offizieller Rechner)