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ARBEIT & BUSINESS · ARBEITSLOSIGKEIT STAND: 2026-09-17

Arbeitslos in Frankfurt: Welche Meldung brauchen Sie — und welche Stelle ist zuständig?

Drei Begriffe, die oft verwechselt werden — und zwei Fristen, die Geld kosten können. Diese Seite strukturiert den offiziellen Weg: Meldungen, Institutionen, Frankfurter Routen. Sie trifft keine Anspruchsentscheidung und berechnet keine Leistungen.

AUF EINEN BLICK
Arbeitssuchend ≠ arbeitslos ≠ Leistungsantrag.
ARBEITSUCHEND melden Sie sich vor dem Ende Ihrer Beschäftigung — spätestens 3 Monate vorher, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von 3 Tagen (§ 38 SGB III).
ARBEITSLOS melden Sie sich am ersten Tag ohne Beschäftigung — elektronisch oder persönlich (§ 141 SGB III).
LEISTUNGSANTRAG ist ein separater Schritt nach der Meldung — bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter, je nach individueller Lage.
Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer Lage ab — diese Seite prüft das nicht, sie erklärt die Struktur.
ROUTER · DETERMINISTISCH

Welche Meldung brauche ich?

Zwei Fragen, sechs feste Wege. Keine Auswertung Ihrer Situation — nur die offizielle Prozessstruktur. Es ist nichts vorausgewählt.

Wie ist Ihre Situation?
AUSGABE
Beantworten Sie die Fragen oben — der passende Weg erscheint hier. Es wird keine Ihrer Angaben gespeichert oder ausgewertet.
DIE STRUKTUR IM DETAIL

Drei Schritte — drei verschiedene Zeitpunkte.

01 · ARBEITSSUCHENDMELDUNG — VOR DEM ENDE
· Wann: spätestens 3 Monate vor dem Ende der Beschäftigung — bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Enddatums (§ 38 Abs. 1 SGB III).
· Was: persönliche Daten und das Enddatum — online im Fachportal der Bundesagentur, telefonisch oder persönlich.
· Strukturelle Details: Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob das Ende gerichtlich streitig ist. Bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis gilt die Meldepflicht nicht.
· Warum: Wer die Frist versäumt, riskiert strukturelle Nachteile (z. B. eine Sperrzeit) — die Einzelfall-Folgen klären Sie mit der Agentur für Arbeit.
02 · ARBEITSLOSMELDUNG — AM ERSTEN TAG
· Wann: am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit — „elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit" (§ 141 Abs. 1 SGB III).
· Früher erlaubt: Die Meldung ist zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten ist, aber innerhalb der nächsten drei Monate erwartet wird.
· Sonderfall: Ist die Agentur am ersten Tag nicht dienstbereit, wirkt eine Meldung am nächsten Diensttag auf den Tag zurück (§ 141 Abs. 2).
· Danach: Die Agentur führt unverzüglich ein persönliches Beratungs- und Vermittlungsgespräch (§ 141 Abs. 4).
03 · LEISTUNGSWEG — SEPARAT
· Die Meldung allein reicht nicht: Der Antrag auf Arbeitslosengeld ist ein eigener Schritt nach der Arbeitslosmeldung (Bundesagentur für Arbeit).
· Zwei Institutionen: Agentur für Arbeit = Arbeitslosengeld I (Versicherungsleistung, SGB III). Jobcenter Frankfurt = Grundsicherungsgeld (steuerfinanziert, SGB II — seit 01.07.2026, vorher Bürgergeld).
· Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer individuellen Lage ab — diese Seite trifft diese Zuordnung bewusst nicht. Die Meldungen laufen in beiden Fällen über die Agentur für Arbeit; das Jobcenter ist für die Grundsicherung zuständig.
· Online-Antrag Grundsicherungsgeld: jobcenter.digital (Bundesagentur für Arbeit) — der Antrag wirkt auf den Monatsbeginn zurück.
FRESHNESS · SEIT 1. JULI 2026
Was sich seit dem 1. Juli 2026 geändert hat — nur was die Navigation betrifft.
· Das Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende). „Am 1. Juli wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst" (Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo Nr. 20, 24.06.2026).
· Wer bereits Leistungen bezieht, muss nicht selbst aktiv werden — „Die bereits erlassenen Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit."
· Ältere Suchtreffer und Formulare können noch „Bürgergeld" sagen — die Bundesagentur stellt Formulare, Bescheide und Schreiben sukzessive bis Ende des Jahres um: „Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird."
· Die Jobcenter bearbeiten Anträge seit Juli 2026 unter dem neuen Recht.
· Bewusst nicht auf dieser Seite: Sanktionsdetails, Vermögens- und Karenzzeitregeln, Beträge — dafür gilt die offizielle Beratung (arbeitsagentur.de / jobcenter.digital).
FRANKFURTER WEGE

Agentur für Arbeit Frankfurt — die drei Zugänge.

Standort Fischerfeldstraße 10–12, 60311 Frankfurt. Die Jobcenter-Standorte richten sich nach Ihrem Wohnort — dafür gilt der offizielle Standort-Finder, nicht eine einzelne Adresse.

WEG WIE WOFÜR
Online eServices der Bundesagentur — Identifikation mit eID (Personalausweis), elektronischem Aufenthaltstitel, eID-Karte oder EU/EWR-Ausweis mit Online-Funktion. Rund um die Uhr. Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung, Terminvereinbarung, Anträge
Telefon 0800 4 5555 00 (kostenlos) Meldungen, Auskünfte, Terminvereinbarung
Persönlich Fischerfeldstraße 10–12 — grundsätzlich mit Termin (online buchen). Ohne Termin nur dringende Fälle und zur Wahrung gesetzlicher Fristen, z. B. der Arbeitslosmeldung. Fristwahrung, Beratungs- und Vermittlungsgespräch
WICHTIGE GRENZEN
Keine Anspruchsentscheidung. Ob und welche Leistungen zustehen, entscheidet die zuständige Stelle — nicht diese Seite.
Keine Berechnungen. Keine ALG-Höhe, kein Grundsicherungsgeld-Betrag, keine Sanktions- oder Vermögensrechner.
Keine Rechtsberatung. Bei strittigen Fällen (z. B. Kündigung, Sperrzeit) gilt offizielle Beratung — FrankfurtFinder erklärt nur die Prozessstruktur.
VERBUNDENE ENTSCHEIDUNGEN

Wohnkosten sind ein eigener Entscheidungsweg.

Arbeitslosigkeit bedeutet nicht automatisch einen Wohngeld-Anspruch — Wohngeld ist eine separate Unterstützung mit eigenen Regeln und Ausschlüssen. Die Entscheidungsstruktur gehört in den Wohnen-Bereich: Wohngeld Frankfurt →
EVIDENZ · GEPRÜFT 2026-09-17
TIER A/B§ 38 SGB III — Arbeitssuchendmeldung · § 141 SGB III — Arbeitslosmeldung · arbeitsagentur.de — Frankfurt · BA-Presseinfo Nr. 20 (24.06.2026) · arbeitsagentur.de — Grundsicherung · jc-frankfurt.de